Kooperation für Prüfungen nach DGUV V3, DIN VDE-Normen sowie VdS-Richtlinien

Elektroprüfungen

Erfüllen Sie Ihre Prüfpflichten für elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen kostenoptimiert und sicher mit unseren Partnern für Elektroprüfungen.

Exklusiv für unsere Kunden: Nutzen Sie die Vorteile unserer Kooperationen mit spezialisierten Dienstleistern für alle erforderlichen Elektroprüfungen in Ihrem Unternehmen.

Geringe Kosten

Faire Preise und kalkulierbare Kosten mit Festpreis-Garantie ohne versteckte Kosten oder Nachberechnungen.

Qualität

Erstklassige Qualität der Prüfungen: DGUV V3-Prüfungen werden durch ausgebildete Elektrofachkräfte durchgeführt. Bei Elektrorevisionen erfolgt die Prüfung durch VdS-anerkannte Sachverständige.

Diskretion

Diskrete und professionelle Arbeitsweise der Prüfer, so dass Ihre Arbeitsabläufe so wenig wie möglich gestört werden.

Sicherheit

Revisionssichere Dokumentation der Prüfergebnisse, so dass auch versicherungstechnisch alle Anforderungen an eine Prüfung erfüllt und Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite sind.

Flexibilität

Festlegung der passenden Prüffristen sowie Flexibilität bei der Terminierung der Prüfung und deutschlandweite Einsatzmöglichkeiten bei unseren Kunden.

Einfach

Alle Prüfungen nach DIN VDE und VDS aus einer Hand: Prüfungen elektrischer Betriebsmittel (E-Check); elektrische Anlagen, elektrische Geräte, elektrische Maschinen, E-Ladestationen, Server ohne Abschaltung, Schweißgeräte, Elektro-Revision nach VDS-Richtlinien.

Warum überhaupt Elektroprüfungen?

Prüfung nach DGUV V3 (Elektro-Check)

Gesetzliche Verpflichtung für den Personenschutz

Grund für die Prüfungen sind hier gesetzliche / berufsgenossenschaftliche Vorgaben, die den Personenschutz in den Vordergrund stellen.

Die zum 01.04.1979 eingeführte DGUV Vorschrift 3 verpflichtet jeden Unternehmer (ohne Außnahmen), elektrische Betriebsmittel in seinem Unternehmen auf ihre Funktionstüchtigkeit prüfen zu lassen.

Die Vorschrift im Original finden Sie hier.

Elektro-Revision nach VdS

Versicherungsvertragliche Verpflichtung für den Brandschutz

Grund für diese Prüfungen sind Vorgaben in Ihren Versicherungsverträgen über entsprechende Klauseln (sogenannte Feuerklausel SK 3602). Diese Vorgaben stellen den Brandschutz in den Vordergrund.

Vorgeschrieben ist eine (meist jährliche) Prüfung nach der VDS Richtlinie 2871 durch einen VdS anerkannten Sachverständigen und die Dokumentation dieser Prüfung nach VdS-Prüfrichtlinie 2229, um den Versicherungsschutz im Falle eines Feuerschadens sicher zu gewährleisten.

 

 

Weitere Informationen (DGUV V3)

Jeder Betreiber einer Elektroanlage muss „im Falle eines Falles“ nachweisen, dass er seinen Betreiberpflichten nachgekommen ist, andernfalls droht ein hohes Haftungsrisiko.

Die gesetzlich erforderlichen Prüfmaßnahmen dienen neben dem Personenschutz zugleich auch dem Sachschutz.

Kommt es im Zusammenhang mit einer elektrischen Anlage oder Betriebsmittel zu einem Schaden (z.B. Brand), verlangen Versicherer regelmäßig den Nachweis, dass das entsprechende Betriebsmittel regelmäßig und ordnungsgemäß geprüft wurde.

Versicherungstechnisch grundsätzlich erforderlich ist die DGUV V3-Prüfung deshalb, da Sie auch nach den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages zur „Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften“ verpflichtet sind.

Die Prüfung gehört damit zu Ihren versicherungsvertraglichen Obliegenheiten.

Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Anlagen und Geräte zu prüfen.  Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.  Das Ergebnis der Prüfung muss dokumentiert werden (Dokumentation und Prüfprotokoll).

Geprüft werden:

Elektrische Geräte

  • Ortsveränderliche Geräte; Beispiele: Drucker, Monitor, Kaffeemaschine, Verlängerungskabel, Bohrmaschine
  • Ortsfeste Geräte; Beispiele: Kühlschrank, Herd, Spülmaschine

Elektrische Anlagen

  • Gebäudeinstallation, z.B. Elektrische Haupt- und Unterverteilungen, Steckdosen, Beleuchtung, Endstromkreise
  • Personenbeförderungsmittel, z.B. Aufzüge, Rolltreppen, Hebebühnen
  • Heizungs- und Lüftungstechnik
  • Rolltore, Schranken
  • Brandmeldeanlagen

Elektrische Maschinen

Elektrische Maschinen verfügen in der Regel über elektrische Antriebe (Motoren) und höhere Schutzmaßnahmen (z.B. Not-Aus, Abschrankungen).

  • Produktionsmaschinen
  • Werkstattmaschinen
  • Baustellenmaschinen
Weitere Informationen (Elektro-Revision)

Nicht jeder Versicherungsvertrag enthält die Vorgabe für eine Elektro-Revision. Ob eine solche Klausel in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten ist, erfahren Sie von uns.

Warum ist diese Prüfung in Versicherungsverträgen vorgeschrieben? Aus Daten der der Sachversicherer geht hervor, dass ca. 30 % der registrierten Brände auf Mängel in elektrischen Anlagen zurückzuführen sind. Das ist ein sehr hoher Risikofaktor, sowohl für die Sachversicherer, als auch für Sie als Unternehmen.

Die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen kann dieses Risiko auf ein Minimum reduzieren. Mangelfreie elektrische Anlagen erreicht man nur durch fachgerechte Planung, Montage und regelmäßige fachgerechte Instandhaltung und Prüfung.

Aufgrund dieses potentiell hohen Risikos der Brandverursachung durch mangelhafte elektrische Anlagen  wird bei den meisten neuen Versicherungsverträgen bestehender oder in Planung befindlicher elektrischer Anlagen die sogenannte Feuerklausel SK 3602 vertraglich vereinbart, die sogen. E-Revision.

Diese Klausel schreibt eine regelmäßige, meist jährliche Prüfung nach der VDS Richtlinie 2871, durch einen VdS anerkannten Sachverständigen und die Dokumentation dieser Prüfung nach VdS-Prüfrichtlinie 2229 vor, um den Versicherungsschutz im Falle eines Feuerschadens sicher zu gewährleisten.

Diese VdS-Prüfung wird auf Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Versicherer und Ihnen als Unternehmen (Betreiber elektrischer Anlagen) erforderlich, um den besonderen Anforderungen des Versicherers an den Sachschutz Rechnung zu tragen.

Konsequenzen:

Fehlt der aktuelle Nachweis der sog. Klauselprüfung SK3602, wird die Versicherung im Brandfall nicht die vollständigen Kosten übernehmen. Es kann theoretisch sogar zum Verlust der Versicherungsschutzes kommen.

VdS-Prüfung setzt DGUV V3-Prüfung voraus:

Diese durch die Sachversicherer geforderten VdS-Prüfungen (SK3602 / Feuerklausel) ersetzen jedoch nicht (!) die wiederkehrenden Prüfungen für elektrische Anlagen gemäß gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben (DGUV V3), die den Personenschutz in den Vordergrund stellen.

Der Sachversicherer geht davon aus, dass diese Verpflichtungen gemäß Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, berufsgenossenschaftlicher Unfallverhütungs-Vorschrift DGUV Vorschrift 3 oder DIN-VDE-Bestimmung erfüllt werden.

Somit sind die gesetzlich geforderten Personenschutzprüfungen DGUV V3 Prüfungen Voraussetzung für die privatrechtlich geforderte Klauselprüfung SK 3602.

Obwohl DGUV V3 Prüfungen und VdS-Prüfungen in Prüfmethode, Vorgehensweise und Messtechnik ähnlich sind, unterscheidet sich die Dokumentation lt. DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100 oder VDE 0113-1 erheblich von der durch die Versicherungen geforderten Dokumentation nach VdS-Prüfrichtlinie 2229.

Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 umfasst grundsätzlich die folgenden Schritte: die Besichtigung der Anlagen, die Funktionsprüfung, Messungen sowie Ordnungsprüfungen.

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der jeweils anzuwendenden Gesetze, Vorschriften, Normen und der Richtlinien der Feuerversicherer (VdS-Publikationen). Diese Prüfrichtlinien VDS 2871 erläutern detailliert die Vorgehensweise beim Prüfen der elektrischen Anlagen nach Klausel SK 3602.

Soweit mit dem Prüfer nicht schriftlich im Auftrag vereinbart, testiert der Prüfer, ob von den vorhandenen (verbauten) Komponenten die Gefahr eines Sachsubstanzschadens und Personenschadens ausgeht. Grundsätzlich ist der gesamte Risikostandort zu prüfen.

In komplexen Anlagen kann der Versicherer mit dem Versicherungsnehmer einzelne Prüfabschnitte für einen Risikoort vereinbart haben. Jeder Prüfabschnitt ist vollständig nach diesen Prüfrichtlinien zu prüfen. Für jeden Prüfabschnitt ist ein eigener Befundschein mit Angabe des Prüfabschnitts zu erstellen. Elektro-Prüfungen entsprechend der VdS Richtlinie 2871 (Klauselprüfung SK 3602) ersetzen nicht die VDE Wiederholungsprüfungen in elektrischen Anlagen nach DGUV V3, sie setzen diese voraus.

Wo steht das?

GESETZLICHE, BEHÖRDLICHE UND PRIVATRECHTLICHE REGELUNGEN UND NORMEN zu Elektroprüfungen

Was passiert…

…wenn Elektroprüfungen nicht nachgewiesen werden können oder qualitativ nur unzureichend ausgeführt worden sind?

Mögliche Konsequenzen sind:

 

  • Bußgeld aufgrund Ordnungswidrigkeit möglich
  • Verlust (teilweise / vollständig) des Versicherungsschutzes im Schadenfall möglich
  • Strafrechtliche Konsequenzen für Entscheider und Verantwortliche möglich
  • Haftung des Geschäftsführers mit seinem Privatvermögen bei Durchgriff möglich

Wir optimieren Ihre Risikokosten nachhaltig.

Fordern Sie weitere Informationen zu unseren Kooperationen sowie zu Preisen und Leistungen für Ihre Elektroprüfungen an.