#KFZ-Aktion-2021

Exklusiv für unsere Stammkunden verhandelt.

Preise und Leistungen zur KFZ-Versicherung ab 01.01.2021.

Mindestens 5% geringere Versicherungskosten.

Garantiert mindestens gleiche oder bessere Leistungen.

  • Exklusiv für unsere Stammkunden mit bestehenden KFZ-Versicherungen verhandelte Konditionen ab 01.01.2021.

  • Kein Aufwand für Sie – wir erledigen alle Formalitäten für Sie.

  • Mindestens 5% geringere Versicherungskosten ab 01.01.2021 für Ihre KFZ-Versicherung.

  • Mehr Leistung: Allgefahrendeckung und Fahrerschutz werden kostenfrei eingeschlossen.

  • Mehr Flexibilität: Keine Kilometerbegrenzung und keine Beschränkungen beim Fahrerkreis.

Leistungen und Besonderheiten Ihrer KFZ-Versicherung ab 01.01.2021

  • Mindestens 5% geringere Versicherungskosten ab 01.01.2021* anstatt oftmals einer Beitragssteigerung bei Ihrem bisherigen Versicherer.
  • Keine Kilometerbegrenzung – egal wieviel Sie fahren, Sie zahlen nicht mehr Prämie.
  • Keine Beschränkungen des Fahrerkreises – egal wer fährt, Sie zahlen nicht mehr Prämie.
  • Kostenfreier Einschluss des Bausteins Fahrerschutz.
  • Kostenfreier Einschluss einer Allgefahrendeckung.
  • Garantiert mindestens gleiche oder bessere Leistungen im Vergleich zum bisherigen Schutz.
  • Künftige Leistungsverbesserungen sind automatisch versichert.
  • Freie Werkstattwahl, sofern diese bisher bereits vereinbart war.

*Die Anpassung der Schadenfreiheitsklasse (SF) ist davon unberührt. Sofern Sie im Jahr 2020 einen Schaden hatten, der auch bei Ihrer jetzigen Versicherung zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes im neuen Versicherungsjahr 2021 führt, wird die Stufung der SF-Klasse auch beim neuen Versicherer durchgeführt. In diesem Fall steigen Ihre Versicherungskosten bei Ihrem aktuellen und auch bei Ihrem neuen Versicherer. Durch einen kleinen Sonderrabatt beim neuen Versicherer fällt aber die Preissteierung niedriger aus.

 

Was muss ich als Kunde dafür tun? Nichts!

Wir erledigen das für Sie. Automatisch.

  • Wir haben diese besonderen Vertragskonditionen in den  letzten Wochen bereits mit einem namhaften Service-Versicherer für Sie verhandelt.
  • Wir kündigen Ihre bestehende KFZ-Versicherung bei Ihrem aktuellen Versicherer zum 01.01.2021. Sie erhalten die Bestätigung der Kündigung dann automatisch von Ihrem Versicherer.
  • Wir beantragen Ihre neue KFZ-Versicherung mit Beginn per 01.01.2021. Der Versicherer informiert die Zulassungsstelle automatisch über den Wechsel.
  • Die bisher gewählte Zahlweise und Zahlart sowie Ihre Selbstbeteiligung in der Kasko und Teilkasko bleiben identisch zum bisherigen Versicherungsschutz.
  • Sie erhalten Ihre neue KFZ-Versicherungspolice vom neuen Versicherer und profitieren von der Ersparnis und den verbesserten Leistungen.

Entspannter und einfacher war der Wechsel Ihrer KFZ-Versicherung noch nie.

Preisstabilität bis 2023

Der Versicherer verzichtet zwei Jahre lang auf tarifliche Beitragsanpassungen.

Sie kennen das: Trotz Schadenfreiheit wird Ihre KFZ-Versicherung aufgrund von Tarifanpassungen jedes Jahr ein wenig teurer. Mit dem Wechsel per 01.01.2021 haben Sie zwei Jahre stabile Preise. Abgesehen von der üblichen Stufung der Schadenfreiheitsklasse im Schadenfall verzichtet der Versicherer auf Anpassungen.

HALT. Stopp? Sollten Sie – trotz aller Vorteile – bei Ihrem bisherigen KFZ-Versicherer bleiben und nicht wechseln wollen, melden Sie sich bitte bis zum 25.11.2020 bei uns. Wir nehmen Ihren Vertrag dann selbstverständlich von der #KFZ-Aktion-2021 aus und belassen alles, wie es bisher ist. Ein kurzer Anruf bei uns unter 02301 9629779 genügt.

Für alle, die dabei sind mehr wissen wollen.

Alle Leistungsdetails Ihrer neuen KFZ-Versicherung in der Übersicht.

Starker Schutz in der Haftpflichtversicherung.

Haftpflichtschäden sind mit einer pauschalen Deckungssumme von bis zu 100 Mio. Euro abgedeckt. Jede geschädigte Person ist dabei mit 15 Mio. Euro abgesichert.

Schadenersatzversicherung – bei unverschuldeten Unfällen im Ausland.

Bei unverschuldeten Unfällen im Ausland (EU, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) entfällt die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Unfallgegners: Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen erstattet der Versicherer die Kosten.

Schutz in fremden Fahrzeugen – Mallorca-Police.

Im Ausland sind Privatpersonen automatisch auch als Fahrer von fremden Fahrzeugen (z. B. Mietwagen) versichert und das weltweit (außer in den USA und in Kanada).

Verlässlicher Schutz bei Eigenschäden.

Wird durch Ihren Pkw Ihr Eigentum beschädigt (z. B. Ihr Eigenheim oder andere eigene Fahrzeuge), besteht weitgehender Versicherungsschutz in Höhe von max. 100.000 Euro pro Versicherungsjahr. Die Selbstbeteiligung beträgt hierfür 500 Euro je Schadenfall.

Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit.

Sollte ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt worden sein, z. B. durch überhöhte Geschwindigkeit, bleibt der Versicherungsschutz der Kaskoversicherung uneingeschränkt bestehen. Dies gilt jedoch nicht für Schäden durch Fahren unter Einfluss berauschender
Mittel oder wenn es einem Dieb besonders leicht gemacht wurde.

Exklusiver Schutz für Neuwagen – Neupreisentschädigung.

Kommt es in den ersten 24 Monaten bei einem neuen Pkw zu einem Totalschaden oder Diebstahl, erstatten wir den vollen Kaufpreis. Dies gilt zuzüglich der Zulassungs- und Überführungskosten des Folgefahrzeugs. Der Restwert und die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung werden abgezogen.

Optimaler Schutz für Gebrauchtwagen – Kaufwertentschädigung.

Kommt es in den ersten 24 Monaten nach Zulassung des Gebraucht-wagens auf den neuen Versicherungsnehmer zu einem Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs, erstatten wir Ihnen den zum Zeitpunkt der Zulassung auf Sie geltenden Wiederbeschaffungswert – ab-züglich des Restwertes und der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

GAP-Deckung für Leasing- und Kreditfahrzeuge.

Die GAP-Deckung sichert bei einem Totalschaden an einem ge-leasten oder durch einen Kredit finanzierten Pkw die Summe ab, die der Leasing- oder Kreditgeber veranschlagt – nicht nur den Wiederbeschaffungswert. Der Restwert und die vertraglich ver-einbarte Selbstbeteiligung werden abgezogen.

Vorteilhafte Erhöhung des Wiederbeschaffungswerts.

Besteht eine Vollkaskoversicherung, zahlt der Versicherer bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Pkw einen Zuschlag in Höhe von 10 % des Wiederbeschaffungswerts. Dies gilt nicht bei Inanspruchnahme der Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge, der Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge oder der GAP-Deckung.

Verzicht auf den Abzug „neu für alt“.

Von den Kosten für Ersatzteile und Lackierung wird normalerweise entsprechend dem Alter und der Abnutzung ein Betrag abgezogen (neu für alt). Der Versicherer verzichtet auf diesen Abzug.

Kostenfreie Mitversicherung von besonderen Fahrzeug-/ Zubehörteilen.

Fest eingebaute Navigationssysteme und viele andere Sonderausstattungen sind in unbegrenzter Höhe kostenfrei mitversichert.

Schutz bei Zusammenstoß mit Tieren.

Schäden am Fahrzeug, die sich aus dem Zusammenstoß mit Tieren aller Art ergeben, sind versichert.

Schäden durch Tierbiss.

In der Teilkaskoversicherung sind durch Tierbiss verursachte Schäden versichert: Dies gilt sowohl für Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen als auch für Folgeschäden am Fahrzeug.

Schutz bei Entwendung der Fahrzeugschlüssel.

Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Einbruchdiebstahl erstattet der Versicherer auch die Kosten für den vorsorglichen Austausch der Tür- und Zündschlösser oder deren Umprogrammierung.

Schäden durch Naturgewalten.

Neben Schäden durch die Elementarereignisse Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung ersetzen wir auch Schäden, die durch Lawinen, Dachlawinen, Muren oder Erdfall entstehen.

Besonderes Highlight:

Sicherer Schutz vor unerwarteten Risiken.

Selbst in folgenden Fällen leistet unsere Vollkaskoversicherung:

  • Während der Fahrt löst sich eine Schneekette, schlägt gegen den
    Wagen und beschädigt ihn.
  • Ein Unbekannter zersticht nachts die Reifen des parkenden Autos.
  • Fahrrad oder Dachkoffer wurden nicht ordnungsgemäß auf dem Dachgepäckträger befestigt. Bei einer Vollbremsung löst sich das Fahrrad bzw. der Dachkoffer und beschädigt die Motorhaube.

Praktisch alle denkbaren Schäden sind versichert. Zu den wenigen Ausnahmen zählen Schäden durch Vorsatz, die Teilnahme an Rennen, – Kernenergie, allmähliche Einwirkung bzw. Alterungsprozesse wie Rost oder Verschleiß.

Weitere optionale Zusatzbausteine für Ihre KFZ-Versicherung.

Schutzbrief – Hilfe für unterwegs.

Der Versicherer organisiert eine Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort, ein Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs oder die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs, wenn die Reparatur länger als 4 Stunden dauert, und übernimmt auch die Kosten dafür. Darüber hinaus stehen bei Verletzung des Fahrers oder der Insassen zahlreiche weitere Leistungen zur Verfügung.

Diese Option wird aktiviert, sofern in Ihrer bisherigen KFZ-Versicherung ebenfalls bereits ein Schutzbrief enthalten war. Andernfalls erfolgt die Aktivierung dieses Zusatzbausteines nicht.

Mobilitätsgarantie.

Bei einem Unfall oder einer Panne stellt der Versicherer Ihnen ein Ersatzfahrzeug. Ebenso kümmert er sich bei einem Unfall um die Reparatur Ihres Fahrzeugs in einer DEKRA-geprüften Partnerwerkstatt. Sie profitieren dabei von einer professionellen Reparatur und 6 Jahren Garantie. Sollten Sie sich im Schadenfall für eine andere Werkstatt entscheiden, erhöht sich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung. Vorteil: Der Schutzbrief ist dann automatisch inklusive.

Diese Option wird aktiviert, sofern in Ihrer bisherigen KFZ-Versicherung ebenfalls bereits eine Werkstattbindung vereinbart war. Andernfalls erfolgt die Aktivierung dieses Zusatzbausteines nicht.

Premium-Schutz – für besondere Ansprüche.

Dieser Baustein bietet in der Vollkaskoversicherung viele wertvolle Extras:

  • Smart-Repair-Verfahren: Reparatur von Kleinschäden bis 200 Euro (1 x p.a., ohne Rückstufung, Selbstbeteiligung 50 Euro)
  • Autoinhalts-Schutz: für Hausratsgegenstände im Auto (bis 1.000 Euro)
  • Verlängerte Neupreis- und Kaufwertentschädigung: 3 Jahre bei Totalschäden und Diebstahl (nicht bei Leasing)
  • Wertminderungs-Zahlung: bei vollständig und fachgerechtreparierten Schäden über 2.000 Euro in den ersten vier Jahren ab Erstzulassung
  • Telefonische Erstberatung: durch einen Anwalt für Kfz-Recht

Diese Option wird aktiviert, sofern in Ihrer bisherigen KFZ-Versicherung ebenfalls bereits eine vergleichbare Deckung vereinbart war. Andernfalls erfolgt die Aktivierung dieses Zusatzbausteines nicht.

Besonderes Highlight:

Fahrerschutz – finanzielle Sicherheit bei Verletzung oder Tod des Fahrers nach einem Unfall.

Verletzt sich der Fahrer des Fahrzeugs bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall erheblich und es begleicht kein anderer Versicherer den Schaden des Fahrers, zahlt der Versicherer ab einer stationären Krankenhausbehandlung von mehr als 3 Tagen Schmerzensgeld und kommt der Versicherer für Verdienstausfall, Unterhaltsansprüche, behindertengerechten Umbau, Haushaltshilfe sowie vermehrte Bedürfnisse auf.

Besonderheit für den Wechsel per 01.01.2021: Diese Option wird in jedem Fall kostenfrei für Sie aktiviert.

Rabattschutz Top – damit Ihrem Schadenfreiheitsrabatt bei einem Unfall nichts passiert.

Mit Rabattschutz Top sichern Sie sich die bestehende Schadenfreiheitsklasse und verhindern eine kostspielige Rückstufung. Es muss eine Mindesteinstufung in der SF-Klasse 4 vorliegen. Rabattschutz Top gilt während der Laufzeit des Vertrages.

Diese Option wird aktiviert, sofern in Ihrer bisherigen KFZ-Versicherung ebenfalls bereits ein Rabattschutz enthalten war. Andernfalls erfolgt die Aktivierung dieses Zusatzbausteines nicht.

Wir freuen uns, dass wir Ihnen mit unserer #KFZ-Aktion-2021 helfen, Ihre Versicherungskosten zu senken und erstklassige Leistungen zu erhalten.

Kommen Sie gut in das neue Jahr und bleiben Sie gesund.

Beitragsrückerstattung je nach Versicherer für das Jahr 2020 rückwirkend möglich.

Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen wurden in diesem Jahr oftmals teils deutlich weniger Kilometer gefahren als bisher. Teilweise erstatten die Versicherer hierfür die anteiligen Beiträge. Ob Ihr aktueller Versicherer eine Erstattung vornimmt, prüfen wir gerne für Sie.

Was müssen Sie dafür tun: Senden Sie uns einfach das Formular zur KFZ-Aktion-2021 per Mail oder Fax mit Ihrem Namen und den folgenden Angaben zurück:

  • Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs
  • Aktueller Kilometerstand des Fahrzeugs
  • Tatsächlich gefahrene Kilometer im Jahr 2020

Wir veranlassen dann die Prüfung einer Erstattung für das Jahr 2020 bei Ihrem aktuellen Versicherer. Sofern eine Erstattung erfolgt erhalten Sie automatisch eine Rückmeldung Ihres Versicherers.

Wir optimieren Ihre Risikokosten* nachhaltig.

*Versicherungskosten und Schadenkosten